Zum Beispiel:
- Ambulante Behandlungen
- Ambulante Operationen / Tagesklinik
- Strahlen- / Chemotherapie
- Fahrten zu stationären Behandlungen
- Dialyse
Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so bequem und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte grundsätzlich Folgendes:
- Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.
- Wenn Sie diese Genehmigung bei uns im Original abgeben, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
- Verfügen Sie über eine Befreiungskarte (in der Regel ein Jahr gültig), geben Sie diese in Kopie in unserer Zentrale ab.
Da sich gesetzliche Vorgaben im Gesundheitsbereich ändern können, sind alle Beispiele ohne Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit.
Beispiel: Ambulante Behandlungen
Für diese benötigen Sie einen sogenannten Autoschein. Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Sie aus Krankheitsgründen mit dem Taxi fahren müssen.
Dieser Autoschein muss vor Fahrantritt von der Krankenkasse genehmigt und auf der Rückseite abgestempelt werden. Wir schicken diesen Autoschein zusammen mit der Taxen-Rechnung an Ihre Krankenkasse.
Beispiel: Strahlen- / Chemotherapie
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
- Gesetzlicher Eigenanteil bei erster und letzter Fahrt bar zu bezahlen
- oder gesetzlicher Eigenanteil bei jeder Fahrt bar zu bezahlen
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Beispiel: Fahrten zu stationären Behandlungen
Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag.
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder entsprechender Erklärung der Krankenkasse
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse und natürlich auch unsere Zentrale unter 06233-22222.