Krankenfahrten

Wir bringen Sie schnell und sicher zu Ihren ärztlichen Behandlungen!

Zum Beispiel:

  • Ambulante Behandlungen
  • Ambulante Operationen/Tagesklinik
  • Strahlen-/Chemotherapie
  • Fahrten zu stationären Behandlungen
  • Dialyse

Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so bequem und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte grundsätzlich Folgendes:

Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.

Wenn Sie diese Genehmigung bei uns im Original abgeben, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Verfügen Sie über eine sogenannte Befreiungskarte, die in der Regel ein Jahr lang gültig ist, so müssen Sie diese immer bei uns in der Zentrale in Kopie abgeben.

Da wir davon ausgehen müssen, dass es von Seiten des Gesetzgebers immer wieder zu Änderungen im Bereich der „Gesundheitsreform“ kommt, können wir für die folgenden Beispiele keine Gewährleistung auf Aktualität und Richtigkeit geben.

Beispiel: Ambulante Behandlungen

Für diese benötigen Sie einen sogenannten „Autoschein“. Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Sie aus Krankheitsgründen mit dem Taxi fahren müssen.

Dieser “ Autoschein “ muss vor Fahrantritt von der Krankenkasse genehmigt und auf der Rückseite abgestempelt werden.

Wir schicken dann diesen Autoschein zusammen mit der Taxen-Rechnung an Ihre Krankenkasse.

Beispiel: Ambulante Operationen

Ambulante Operationen/Tagesklinik (Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

 

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Haben Sie die Abrechnung mit unserer Funk-Zentrale vereinbart, müssen Sie im Taxi nicht bar bezahlen
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse

Beispiel: Strahlen-/Chemotherapie

je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden

oder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).

Beispiel: stationären Behandlungen

Fahrten zu stationären Behandlungen, Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag

 

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)

Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse und natürlich auch unsere Zentrale unter der Telefonnummer 06233-22222.